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SCHMIDT ERFOLGREICH AEO-ZERTIFIZIERT

Schnellere Abwicklung von Zollgeschäften

 

Nach erfolgreicher Zertifizierung ist SCHMIDT seit 8. Januar 2016 im Besitz des AEO-Zertifikats (AEO = Authorized Economic Operator) und gilt damit als “Zugelassener Wirtschaftsbeteiligter”. Für Inhaber dieses AEO-Zertifikats werden bestimmte zollrechtliche Vorgänge enorm vereinfacht. Als weltweit tätiges Unternehmen kann SCHMIDT nun Zoll-Geschäfte in anderen Mitgliedsstaaten schneller abwickeln.

Der Grund: Übereinstimmende Bedingungen, die von der Zollbehörde schon im Vorfeld als AEO-Bewilligungskriterien abgeklärt wurden, müssen zur Risiko- und Sicherheitsbewertung nicht erneut geprüft werden. Der Status des “Zugelassenen Wirtschaftsbeteiligten” soll zukünftig auch über die Grenzen der Europäischen Union hinaus anerkannt werden. Abkommen bestehen derzeit mit der Schweiz, Norwegen, Japan, USA und China.

Hier geht es zum AEO-Zertifikat